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Kopfläuse

Es kann vorkommen, dass bei Kindern Kopfläuse auftreten. Kopfläuse sind keine Sache der persönlichen Sauberkeit, aber sie übertragen sich leicht von Kopf zu Kopf. Nach § 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes ist der Besuch der Schule für Kinder und Personal, die von Läusen befallen sind, nicht gestattet. 

Bitte gehen Sie zu einem Arzt, wenn Ihr Kind von Kopfläusen betroffen ist* und informieren Sie uns umgehend, damit wir eine erfolgreiche Verhütung bzw. Bekämpfung in der Schule gewährleisten können. Die Schüler erhalten eine Information für die Eltern, dass in der jeweiligen Klasse Kopfläuse aufgetreten sind. Es besteht Meldepflicht gegenüber der Schule.

 

*Ob Ihr Kind Läuse oder Nissen hat, erkennen Sie, wenn Sie das Kopfhaar und die Kopfhaut Ihres Kindes sorgfältig durchsuchen. Nissen nennt man die Läuse-Eier, sie sind glänzend weiß-gelblich und kleben fest am Haar. Achten Sie auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Zusammenfassung, was Sie über Kopfläuse wissen sollten: Merkblatt Kopfläuse