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Leistungsermittlung

Die Schüler sollen in der Grundschule lernen, ihre Leistungsfähigkeit angemessen einzuschätzen. Neben der Leistungsbewertung und unterschiedlichen Formen von Leistungsmessung (mündlich, schriftlich, praktisch) sind auch Ermutigung und Unterstützung sowie die Anerkennung von Leistung besonders wichtig. 

 

Basis für die Leistungsermittlung und -bewertung in der Grundschule bilden das Schulgesetz, die Schulordnung für Grundschulen, die Stundentafel, die Lehrpläne und die nationalen Standards. Bewertungsrichtlinien werden in der Lehrerkonferenz abgestimmt und Eltern sowie Schülern transparent erläutert. Die Auswertung der erbrachten Schülerleistungen bildet eine Grundlage für die weitere individuelle Förderung Ihres Kindes sowie die weitere Unterrichtsgestaltung.

 

Gemäß der Schulordnung Grundschulen in Sachsen werden die Schüler der Grundschule auf die Benotung allmählich vorbereitet: In der Klassenstufe 1 werden keine Noten erteilt. In der Klassenstufe 2 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht benotet. Ab Klassenstufe 3 wird in allen Fächern mit Ausnahme des Faches Englisch benotet. Das Fach Englisch wird ab Klassenstufe 4 benotet. Werden in Fächern keine Noten erteilt, erfolgt eine motivierende Leistungsbeurteilung in verbaler Form.