Änderung Elternbeitragsverzeichnis ab 01.09.2019
Der Stadtrat der Stadt Neustadt in Sachsen fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2015 den Beschluss zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Stadt Neustadt in Sachsen (Elternbeitragssatzung).
Damit erfolgt seit dem 01.01.2016 die Festsetzung der Elternbeiträge mit einem festen Prozentsatz der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten.
Basis für die aktuelle Elternbeitragskalkulation bilden die Betriebskosten des Jahres 2018, die im Amtsblatt der Stadt Neustadt in Sachsen vom 12.07.2019 veröffentlicht wurden.
Auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung und der aktuellen Kalkulation betragen die Elternbeiträge ab dem 01.09.2019 damit:
Hort (6 Stunden Betreuung) 28 % der Betreuungskosten 69,00 €
Hort (5 Stunden Betreuung) 28 % der Betreuungskosten 57,00 €
Zur Information möchten wir Ihnen mit diesem Aushang das ab 01.09.2019 geltende Elternbeitragsverzeichnis zur Kenntnis geben.
Für evtl. Rückfragen stehen Ihnen die Leiterin der Einrichtung sowie die Mitarbeiter der Stadt Neustadt in Sachsen zur Verfügung.