Aussetzung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Horte
Entsprechend einer Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen sind seit dem 18. März 2020 Kindertageseinrichtungen geschlossen. Da die Betreuungsangebote vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden können, erhebt die Stadt Neustadt in Sachsen für den Zeitraum vom 18. März bis zum 17. April 2020 keine Elternbeiträge.
Die Elternbeiträge wurden für März 2020 per Lastschrift eingezogen bzw. waren zu überweisen. Damit den Eltern kein finanzieller Nachteil entsteht, wird die Elternbeitragszahlung zunächst für April 2020 ausgesetzt.
Wie es nach dem 17. April 2020 weitergeht, ist derzeit nicht absehbar.
Ein genaues Verfahren zu konkreten Abrechnung erfolgt erst, wenn alle Einrichtungen den regulären Betrieb wieder aufgenommen haben. Gegebenenfalls notwendige Nachberechnungen werden dann im Nachgang erfolgen.
Mit der vorübergehenden Aussetzung der Elternbeiträge kommt die Stadt Neustadt in Sachsen einer Festlegung der Sächsischen Staatsregierung nach. Diese hatte sich am 20. März 2020 mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf die Erstattung von Kitagebühren verständigt. Entsprechend der Festlegung sind die Städte und Gemeinden aufgefordert, bis zu einer gesetzlichen Regelung in die Vorfinanzierung zu gehen. Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Mühle
Bürgermeister